Schulanmeldung

 EINSCHULUNG

Informationen zur Schulanmeldung 2024/25

Welche Kinder werden im Schuljahr 2024/25 schulpflichtig?
Zum Schuljahr 2024/25 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.09.2024 sechs Jahre alt werden (Geburtszeitraum 01.10.2017 – 30.09.2018).


Die Eltern dieser Kinder werden vom Schulträger, der Stadt Dortmund, angeschrieben und zur schriftlichen Anmeldung ihres Kindes zwischen dem 12.September und 25. Oktober 2023 an der Grundschule aufgefordert.


Ablauf Schulanmeldung Schuljahr 2024/25

  • Vor dem Anmeldetermin erhalten alle Eltern schulpflichtig werdender Kinder von der Stadt Dortmund ein Anschreiben, das über die Anmeldeverfahren informiert. Der Versand für das Anschreiben der Stadt Dortmund ist für den 11.09.2023 geplant.
    Dieses Schreiben enthält zudem einen zweiseitigen Anmeldebogen, den die Eltern bitte ausfüllen, ggf. notwendige Unterlagen beifügen und bis spätestens 25.10.2023 mit der Unterschrift aller Erziehungsberechtigten an die gewünschte Grundschule senden. Bitte nicht an den Fachbereich Schule senden. Die Anmeldung ist nur an einer Grundschule möglich! 
  • In der Stadt Dortmund kann die Grundschule frei gewählt werden. Ein Aufnahmeanspruch besteht aber nur für die nächstgelegene Schule im Rahmen der vorhandenen Aufnahmekapazitäten.
  • Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme des Kindes in der von Ihnen gewählten Grundschule trifft die Schulleitung, wenn das stadtweite Anmeldeverfahren abgeschlossen ist. Die Schulleitungen werden Sie Anfang nächsten Jahres entsprechend informieren
  • Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten die Eltern eine schriftliche Aufnahmebestätigung durch die Schule, erst dann ist das Kind an der jeweiligen Schule aufgenommen. (vorauss. Jan. 2024).


Rückstellung Schuleintritt

Die Rückstellung vom Schulbesuch ist nur unter besonderen Umständen möglich. Eltern, die eine Rückstellung vom Schulbesuch für ihr Kind erwägen, nehmen bitte Kontakt zur Schulleitung auf.


Vorzeitige (Kann-Kinder)?

  • Kinder, die nach dem Stichtag 30.09.2024 sechs Jahre alt werden, können auf schriftlichen Antrag der Eltern angemeldet werden.
  • Da die Eltern dieser Kinder kein Schreiben von der Stadt Dortmund erhalten, müssen sie von sich aus telefonisch Kontakt zu der gewünschten Grundschule aufnehmen.
  • Die Schulleitung wird die Erziehungsberechtigten hinsichtlich der Aufnahmeentscheidung beraten.


Wann findet die schulärztliche Eingangsuntersuchung statt?

Üblicherweise wird jedes schulpflichtige Kind vor der Einschulung zur schulärztlichen Einschulungsuntersuchung eingeladen.
Die Untersuchung findet in der Regel statt, wenn das Kind das 6. Lebensjahr vollendet hat. Kann unser Kind Herkunftssprachlichen Unterricht erhalten? Der Herkunftssprachliche Unterricht (kurz: HSU) ist ein Angebot des Landes NRW für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10, die mit zwei oder mehr Sprachen aufwachsen.


Der Unterricht wird nach Vorgaben des Landes erteilt und steht unter seiner Schulaufsicht. Er ist gedacht für alle Schülerinnen und Schüler die Grundkenntnisse in der jeweiligen Herkunftssprache mitbringen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Der HSU findet zusätzlich zum Schulunterricht statt, vorwiegend am Nachmittag und meistens an einer anderen Schule, nicht an der Schule, die Ihr Kind besucht. Bei Interesse nimmt das Sekretariat gerne Ihre Anmeldung zum Herkunftssprachlichen Unterricht entgegen.


Tag der offenen Tür

Samstag 23.09.2023, 09:00 Uhr bis 11:45 Uhr

 

Informationsabend

Infoabend für Schulanfänger*innen 2024/25: Donnerstag, den 28.09.2023 um 19:00 Uhr 


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