Informationen zur Schulanmeldung 2027/28

Informationen zur Schulanmeldung 2027/28

Welche Kinder werden im Schuljahr 2026/27 schulpflichtig?

Zum Schuljahr 2027/28 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.09.2027 sechs Jahre alt werden (Geburtszeitraum 01.10.2020 – 30.09.2021).


Die Eltern dieser Kinder werden vom Schulträger, der Stadt Dortmund, angeschrieben und zur schriftlichen Anmeldung ihres Kindes zwischen dem 22.September und 15. November 2026 an der Grundschule aufgefordert.


Ablauf Schulanmeldung Schuljahr 2027/28

  • Vor dem Anmeldetermin erhalten alle Eltern schulpflichtig werdender Kinder von der Stadt Dortmund ein Anschreiben, das über die Anmeldeverfahren informiert. Der Versand für das Anschreiben der Stadt Dortmund ist für den 21.09.2026 geplant.
    Dieses Schreiben enthält zudem einen zweiseitigen Anmeldebogen, den die Eltern bitte ausfüllen, ggf. notwendige Unterlagen beifügen und bis 15.11.2026 spätestens  mit der Unterschrift aller Erziehungsberechtigten an die gewünschte Grundschule senden. Bitte nicht an den Fachbereich Schule senden. Die Anmeldung ist nur an einer Grundschule möglich! 
  • In der Stadt Dortmund kann die Grundschule frei gewählt werden. Ein Aufnahmeanspruch besteht aber nur für die nächstgelegene Schule im Rahmen der vorhandenen Aufnahmekapazitäten.
  • Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme des Kindes in der von Ihnen gewählten Grundschule trifft die Schulleitung, wenn das stadtweite Anmeldeverfahren abgeschlossen ist. Die Schulleitungen werden Sie Anfang/Ende nächsten Jahres entsprechend informieren
  • Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten die Eltern eine schriftliche Aufnahmebestätigung durch die Schule, erst dann ist das Kind an der jeweiligen Schule aufgenommen. (vorauss. Dezember. 2026).


Rückstellung Schuleintritt

Auch in diesen Fällen müssen Sie Ihr Kind zunächst an einer Grundschule anmelden. Die Rückstellung vom Schulbesuch ist nur unter besonderen Umständen möglich. Eltern, die eine Rückstellung vom Schulbesuch für ihr Kind erwägen, nehmen bitte Kontakt zur Schulleitung auf.


Vorzeitige (Kann-Kinder)?

Für Kinder, die ab 01.10.2021 geboren sind, können die Erziehungsberechtigten in der gewünschten Grundschule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Bitte bringen Sie an einem der Anmeldetage dafür die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit. Für eine Aufnahme in die Grundschule muss Ihr Kind schulfähig sein. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Eine Einladung zur schulärztlichen Untersuchung erhalten Sie automatisch nach der Anmeldung bei der Grundschule vom Gesundheitsamt der Stadt Dortmund.


Was ist zu beachten, wenn Ihr Kind einen vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung hat?


Bei einem vermuteten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten „Lernen“, „Sprache“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“

müssen Sie Ihr Kind zunächst an einer Grundschule anmelden.

Die weitere Vorgehensweise wird Ihnen dann die Schulleitung erläutern.


Bei den anderen vermuteten Förderschwerpunkten besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, Ihr Kind direkt an einer entsprechenden, hier aufgeführten Förderschule anzumelden:

 

-     „Geistige Entwicklung“:  je nach Schulbezirk Max-Wittman-Schule, Dortmund oder Mira-Lobe-Schule, Dortmund

-     „Körperliche und motorische Entwicklung“: Schule am Marsbruch, Dortmund

-     „Sehen“: Martin-Bartels-Schule, Dortmund

-     „Hören und Kommunikation“: Schule am Leithenhaus, Bochum


Wann findet die schulärztliche Eingangsuntersuchung statt?

Üblicherweise wird jedes schulpflichtige Kind vor der Einschulung zur schulärztlichen Einschulungsuntersuchung eingeladen.
Die Untersuchung findet in der Regel statt, wenn das Kind das 6. Lebensjahr vollendet hat.


Kann unser Kind Herkunftssprachlichen Unterricht erhalten?


Der Herkunftssprachliche Unterricht (kurz: HSU) ist ein Angebot des Landes NRW für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10, die mit zwei oder mehr Sprachen aufwachsen.


Der Unterricht wird nach Vorgaben des Landes erteilt und steht unter seiner Schulaufsicht. Er ist gedacht für alle Schülerinnen und Schüler die Grundkenntnisse in der jeweiligen Herkunftssprache mitbringen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Der HSU findet zusätzlich zum Schulunterricht statt, vorwiegend am Nachmittag und meistens an einer anderen Schule, nicht an der Schule, die Ihr Kind besucht. Bei Interesse nimmt das Sekretariat gerne Ihre Anmeldung zum Herkunftssprachlichen Unterricht entgegen.


Tag der offenen Tür

Samstag, 10.10.2026

 

Informationsabend

Infoabend für Schulanfänger*innen 2026/27: Termin folgt 


Gibt es vor der Einschulung ein Schulanfängerprojekt?


Ab dem 2. Schulhalbjahr laden wir alle aufgenommenen Kinder zu unserem Mathefüchse - Projekt ein. Separate Informationen darüber erhalten Sie rechtzeitig über die Kindertageseinrichtungen und am Infoabend.