Die Anmeldefrist für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger zum Schuljahr 2022/2023 ist am 31.10.2021 abgelaufen.
Kinder werden im Schuljahr 2022/23 schulfplichtig?
Alle Kinder, die zwischen dem 01.10.2015 und dem 30.09.2016 geboren sind, werden im Schuljahr 2022/23 schulpflichtig.Die Eltern dieser Kinder werden vom Schulträger, der Stadt Dortmund, angeschrieben und zur schriftlichen Anmeldung ihres Kindes zwischen dem 20.September und 31. Oktober 2021 an der Grundschule aufgefordert.
Wie läuft die Schulanmeldung für das Schuljahr 2022/23 ab?
Kann ein Kind vorzeitig eingeschult werden (Kann-Kinder)?
Wann kann ein Kind für ein Jahr vom Schuleintritt zurückgestellt werden?
Die Rückstellung vom Schulbesuch ist nur unter besonderen Umständen möglich. Eltern, die eine Rückstellung vom Schulbesuch für ihr Kind erwägen, nehmen bitte Kontakt zur Schulleitung auf.
Findet das Schulspiel dieses Jahr statt?
Beim Schulspiel möchten wir Ihr Kind schon vor Schuleintritt kennenlernen. Dazu laden wir unsere Schulanfänger üblicherweise kurz nach dem Anmeldezeitraum im Herbst noch einmal in die Schule ein. Das Schulspiel findet in einem spielerischen Rahmen statt. Einzeln lösen die Kinder Aufgaben. Dies sind neben Bewegungsspielen auch Aufgaben zur Seh- und Hörwahrnehmung, zum Wortschatz und zum mathematischen Vorwissen. Zudem sollen die Kinder Aufgaben mit Schere und Buntstiften lösen. Grundlage des Schulspiels ist das Schulfähigkeitsprofil des Landes NRW.
Ob das Schulspiel in diesem Jahr durchgeführt werden kann, hängt vom weiteren Verlauf der Pandemie ab. Sollte das Schulspiel möglich sein, informieren wir die Eltern nach der Anmeldung schriftlich und über unsere Homepage.
Wann findet die schulärztliche Eingangsuntersuchung statt?
Üblicherweise wird jedes schulpflichtige Kind vor der Einschulung zur schulärztlichen Einschulungsuntersuchung eingeladen. Die Untersuchung findet in der Regel statt, wenn das Kind das 6. Lebensjahr vollendet hat.
Wegen der außergewöhnlichen Belastungen des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie ist unklar, ob die Einschulungsuntersuchungen umfänglich durchgeführt werden können.
Kann unser Kind Herkunftssprachlichen Unterricht erhalten?
Der Herkunftssprachliche Unterricht (kurz: HSU) ist ein Angebot des Landes NRW für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10, die mit zwei oder mehr Sprachen aufwachsen.
Der Unterricht wird nach Vorgaben des Landes erteilt und steht unter seiner Schulaufsicht.
Er ist gedacht für alle Schülerinnen und Schüler die Grundkenntnisse in der jeweiligen Herkunftssprache mitbringen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Der HSU findet zusätzlich zum Schulunterricht statt, vorwiegend am Nachmittag und meistens an einer anderen Schule, nicht an der Schule, die Ihr Kind besucht.
Bei Interesse nimmt das Sekretariat gerne Ihre Anmeldung zum Herkunftssprachlichen Unterricht entgegen. Beachten Sie bitte die Abgabefrist 15. Januar 2022
Weitere Informationen finden Sie im Flyer zum HSU in Dortmund.
Der Schulatlas ist eine Online-Suchmaschine rund um die Dortmunder Schullandschaft. Er bietet u.a. die Möglichkeit, eine wohnortnahe Schule der passenden Schulform zu finden. Verschiedene Filtermöglichkeiten wie "Ganztagsbetreuung" oder "Sprachangebote" erleichtern dabei die Suche.
Außerschulische Lernorte unter: www.paedagogische-landkarte-nrw.d
Die Daten im Schulatlas beziehen sich auf die Angabe der jeweiligen Schule und werden regelmäßig aktualisiert. Eine Garantie für die Richtigkeit können wir dennoch nicht übernehmen.
Gibt es einen Informationsabend und wann findet er statt?
Infoabend Schulanfänger/innen 2022/23
Herzlich Willkommen am Donnerstag, den 07.10.2021
Termin 1: 18:00 Uhr
Termin 2: 19:30 Uhr
Anmeldung telefonisch im Sekretariat unter: 0231/47797660
Unter welchen Rahmenbedingungen der Informationsabend stattfindet, möchte ich Ihnen kurz mitteilen:
Der Zutritt zum Schulgebäude ist nur für immunisierte, also für geimpfte und genesene oder getestete Personen gestattet (§ 3 Absatz 1 Coronabetreuungsverordnung). Getestete Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen. Um den organisatorischen Ablauf zu erleichtern und um zügig mit dem Informationsabend beginnen zu können, bitten wir Sie, einen Nachweis über ein negatives Testergebnis oder einen Nachweis über eine Immunisierung durch Impfung oder Genesung bei Betreten des Schulgebäudes bereitzuhalten. Da der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen nicht immer gewährleistet ist, wird die Personenzahl pro Schulanfänger auf einen Erziehungsberechtigten beschränkt. Zudem besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.