Die OGS-Plätze werden an unserer Schule nach folgenden Kriterien vergeben (Schulkonferenzbeschluss vom 16.10.2017):
1. Kinder von alleinerziehenden Müttern oder Vätern, die voll berufstätig
sind.*
2. Kinder, deren Eltern beide voll berufstätig sind.*
3. Schulanfänger, die einen 45-Stunden-Kita-Platz hatten.
-> Nur in Verbindung mit einer Fortführung der bereits vorhandenen
Berufstätigkeit (weiterführende Betreuungskette).
4. Kinder, die Geschwister in der OGS haben.
-> Nur in Verbindung mit einer vorhandenen Berufstätigkeit.
5. Kinder mit besonderem Förderbedarf (sozial, sprachlich, kulturell).
* Sollte keine Vollzeitbeschäftigung vorliegen, wird anhand der Stundenanzahl/Arbeitszeit entschieden.
Dabei werden Schulanfänger und Kinder von der Warteliste stets vorrangig berücksichtigt (Vorgabe aus der Betreuungsvereinbarung der Stadt Dortmund). Sollten Familien gleiche Voraussetzungen vorweisen, entscheidet das Los. Dieses wird unter Beteiligung eines Vertreters der OGS und des Eilausschusses der Schulkonferenz gezogen. Unabhängig von den Aufnahmekriterien kann die Schule in Absprache mit dem Träger zum Kindeswohl eine begrenzte Anzahl von OGS-Plätzen vergeben. Die Entscheidung liegt bei der Schulleitung.
Damit wir den jeweiligen Bedarf an einem Ganztagsplatz im Vergleich zu anderen Kindern/Familien prüfen können, ist es zwingend nötig, dass die Angaben belegt werden (es können grundsätzlich nur Nachweise berücksichtigt werden, die von offiziellen Stellen ausgestellt wurden).
Hier finden Sie weitere Informationen zu unserer OGS: